Fragen und Antworten: Verwertungsauftrag
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verwertungsauftrag.
Allgemein
Wieso sollte ich den Verwertungsauftrag erteilen?
Aufgrund der Insolvenzverfahren über die verschiedenen Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe beabsichtigen die Insolvenzverwalter, die Unternehmensgruppe zum bestmöglichen Preis an Investoren zu verkaufen. Investoren sind aber nur dann bereit, einen hohen Kaufpreis zu zahlen, wenn sie alle wesentlichen Bestandteile der Unternehmensgruppe erwerben können. Wichtiger Bestandteil des Verkaufs wird sein, dass der Investor auch Eigentümer der vermieteten LED Produkte wird. Im Anschreiben zum Verwertungsauftrag werden dieser wirtschaftliche Hintergrund sowie die weiteren Gründe ausführlich dargestellt.
Aus Sicht der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschüsse, welcher die Interessen aller Gläubiger vertreten, ist der Verwertungsauftrag die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für alle Beteiligten. Durch den erwartungsgemäß höheren Kaufpreis für die Unternehmensgruppe profitieren sowohl Sie als möglicher Eigentümer von LED Produkten als auch alle übrigen Gläubiger. Es können individuelle und kostenintensive Gerichtsverfahren, welche sich ansonsten über Jahre hinziehen dürften, vermieden und so für alle Beteiligten eine Schadensminimierung erreicht werden.
Was passiert, wenn ich den Verwertungsauftrag nicht erteile?
Sollten Sie den Verwertungsauftrag nicht erteilen und die rechtliche Prüfung ergeben, dass Sie Eigentümer von LED Produkten sind, erhalten Sie keinen Geldbetrag aus dem Verkauf an einen Investor. Sie könnten dann Ihre LED Produkte vom tatsächlichen Besitzer herausverlangen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, die LED Produkte an Sie zu verschicken bzw. an Sie liefern zu lassen, sondern nur, diese an dem Ort herauszugeben, an dem sie sich befinden. Möglicherweise befinden sich Ihre LED Produkte jedoch bei verschiedenen Mietkunden der Deutsche Lichtmiete Gruppe. Sie selbst müssten dann die Abholung an verschiedenen Standorten organisieren und insbesondere auch hierfür die Kosten übernehmen. Je nach Anzahl der LED Produkte und der Anzahl der Standorte könnten diese Kosten bereits die Liquidationswerte übersteigen.
All diese Kosten und Ihr erheblicher individueller Aufwand können durch den Abschluss des Verwertungsauftrages vermieden werden.
Wieso muss geprüft werden, wer Eigentümer der LED Produkte ist? In meinem Vertrag mit der Emittentin steht doch, dass ich die LED Produkte kaufe und mir diese übereignet werden. Ich habe auch ein Eigentumszertifikat erhalten.
Derzeit ist noch unklar, ob das Eigentum an den LED Produkten wirksam an Sie als Anleger übertragen wurde oder aber eine Gesellschaft der Deutsche Lichtmiete Gruppe Eigentümerin ist.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem Kauf eines Gegenstandes und der Übereignung des gekauften Gegenstandes. Sie können einen Gegenstand kaufen, ohne gleichzeitig Eigentum an dem Gegenstand zu erlangen. Für die Übertragung von Eigentum an den LED Produkten ist nicht ausreichend, dass im Vertrag steht, dass das Eigentum übertragen werden soll oder das ein „Eigentumszertifikat“ übersandt wurde. Das Gesetz stellt weitere Voraussetzungen an die Wirksamkeit der Übereignung, insbesondere wenn der Käufer den Gegenstand nicht tatsächlich übergeben bekommt, sondern dieser bei einem Dritten liegt – wie vorliegend.
Derzeit wird geprüft, ob diese weiteren Voraussetzungen alle vorliegen. Da die Deutsche Lichtmiete Gruppe verschiedene Gesellschaften als Emittentin eingesetzt hat und der Sachverhalt nicht immer identisch ist, ist die Prüfung rechtlich hochkomplex und einzelfallabhängig. Aufgrund der hohen Anzahl an Anlegern, den zigtausenden LED Produkten und dem besonderen Umstand, dass eine Vielzahl von zu prüfenden Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft liegt und nur mühevoll eingesehen werden kann, wird diese Prüfung noch andauern.
Wieso wird mit dem Verkaufsprozess an einen Investor nicht gewartet, bis die Prüfung über das Eigentum abgeschlossen ist?
Die Insolvenzverwalter sind im Interesse aller Gläubiger verpflichtet, schnellstmöglich eine Lösung zu finden, um weitere Kosten durch die Aufrechterhaltung des Betriebes zu vermeiden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Vielzahl von Investoren an dem Unternehmen der Deutsche Lichtmiete Gruppe interessiert. Umso länger sich das Insolvenzverfahren jedoch hinzieht, desto mehr droht ein Zerfallen des Betriebes und damit auch ein geringeres Interesse der Investoren. Dies würde sich auch in einem niedrigeren Kaufpreis niederschlagen. Die Insolvenzverwalter haben deshalb die Lösung mittels des Verwertungsauftrages entwickelt, um so zügig im Interesse aller Beteiligungen den Investorenprozess durchführen zu können.
Von dem erwartungsgemäß höheren Kaufpreis durch eine zügige Lösung profitieren Sie sowohl als etwaiger Eigentümer als auch z. B. als Gläubiger von Insolvenzforderungen aufgrund nicht erhaltener Mietzahlungen.
Ist der Preis bei einem Verkauf aller LED Produkte nicht niedriger, als wenn die LED Produkte einzeln verkauft werden? Bei einem Verkauf aller LED Produkte zusammen muss doch bestimmt ein „Mengenrabatt“ gewährt werden.
Bei einer Einzelverwertung würden erhebliche Kosten pro LED Produkt für die einzelne Verwertung anfallen. Diese müssten vom Kaufpreis abgezogen werden. Weiter wird erfahrungsgemäß auch kein höherer Kaufpreis bei einer Einzelverwertung erzielt, da in diesem Fall regelmäßig nur Liquidationswerte gezahlt werden. Bei einer – wie geplant – Veräußerung der gesamten Unternehmensgruppe ist der Investor hingegen regelmäßig bereit, einen höheren Kaufpreis als die Liquidationswerte zu zahlen, denn er erwirbt nicht nur die einzelnen LED Produkte, sondern ebenso den damit zusammenhängenden Betrieb. Erst in diesem Zusammenspiel erhalten die LED Produkte einen höheren Wert als die Liquidationswerte, da der Investor die gesamten LED Produkte unmittelbar in einem Geschäftsbetrieb gewinnbringend einsetzen kann.
Ferner ist im Verwertungsauftrag vorgesehen, dass die zu erzielenden Kaufpreise für die LED Produkte mindestens 130 Prozent der Liquidationswerte betragen sollen. Dies zeigt bereits, dass die Insolvenzverwalter davon ausgehen, Erlöse für die LED Produkte zu erlangen, die mindestens 30 Prozent über den Liquidationswerten liegen.
Was passiert, wenn der Investor nicht bereit ist, mindestens 130 Prozent der Liquidationswerte als Kaufpreis für die LED Produkte zu zahlen?
Wenn wider Erwarten keine Kaufpreise erzielt werden können, die mindestens 130 Prozent über den Liquidationswerten liegen, werden alle Anleger, die Verwertungsaufträge erteilt haben, über die erzielten Kaufpreise informiert. Die Anleger haben dann die Möglichkeit, einer Verwertung zu dem erzielten Kaufpreis zu widersprechen. Folge eines solchen Widerspruches ist nicht, dass sodann versucht wird, einen neuen Investor zu finden bzw. einen höheren Kaufpreis zu erzielen, sondern die LED Produkte der widersprechenden Anleger werden nicht verkauft. Sollte sich herausstellen, dass der Anleger Eigentümer von LED Produkten ist, ist er dann berechtigt, auf eigene Kosten und individuell die LED Produkte vom Besitzer heraus zu verlangen.
Die erfahrenen Insolvenzverwalter und die professionellen M&A Berater versuchen den bestmöglichen Kaufpreis zu erzielen. Sollte jedoch von diesen ein Kaufpreis von mindestens 130 Prozent der Liquidationswerte nicht erzielt werden können, ist nicht davon auszugehen, dass einzelne Anleger im Rahmen der selbstständigen Verwertung unter Berücksichtigung der zusätzlichen eigenen Kosten einen höheren Wert erzielen können.
Muss ich aufgrund des Verwertungsauftrages Zahlungen leisten oder drohen mir anderweitig Kosten?
Durch den Abschluss des Verwertungsauftrages werden Sie nicht verpflichtet, Zahlungen an Dritte – weder an den Insolvenzverwalter, noch an die Deutsche Lichtmiete, den Treuhänder oder andere Personen – zu leisten.
Sofern ein Verkauf der LED Produkte durch den Insolvenzverwalter erfolgreich gemäß den Vorgaben des Verwertungsauftrages gelingt, darf dieser aufgrund des umfangreichen Aufwandes für die Insolvenzmasse 25 Prozent des Nettoverwertungserlöses einbehalten. Diese sogenannte Massebeteiligung erhält nicht der Insolvenzverwalter persönlich, sondern die insolvente Gesellschaft und damit die Gläubiger – also auch Sie als möglicher Gläubiger, der keine Mietzahlungen mehr erhalten hat. Der Insolvenzverwalter kommt mit dem Einbehalt seinen Pflichten als Insolvenzverwalter für alle Gläubiger nach. Weiter muss aus steuerlichen Gründen wie im Berechnungsbeispiel aufgeführt die Umsatzsteuer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt werden. Soweit Verwahrentgelte bei der kontoführenden Bank anfallen, werden diese Gebühren anteilig auf alle Anleger aufgeteilt.
Durch den Abschluss des Verwertungsauftrages müssen Sie unter keinen Umständen weiteres Geld investieren.
Abschluss des Verwertungsauftrages
Wann wurden die Verwertungsaufträge versandt?
Am 7. April 2022 wurde begonnen, alle bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe erfassten Anleger, die sogenannte Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge bei Direktinvestitionsgesellschaft abgeschlossen haben, anzuschreiben. Alle betroffenen Anleger sollten ihre Anschreiben mit dem Entwurf des Verwertungsauftrages bis zum 21. April 2022 erhalten.
Ich habe bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe investiert, aber kein Schreiben erhalten.
Adressaten des Verwertungsauftrages sind nur solche, die über Direktinvestitionsgesellschaften investiert haben. Sollten Sie über das Anleiheprogramm der Deutsche Lichtmiete AG investiert haben, sind Sie von dem Verwertungsauftrag nicht betroffen.
Wenn Sie über eine der untenstehenden Gesellschaften investiert haben, aber bis zum 15. April 2022 kein Anschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer, dem Namen der Direktinvestitionsgesellschaft, einer Kopie des Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrages und soweit vorhanden, einer Kopie des Eigentumszertifikates unter folgender E-Mailadresse:
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: hamburg@wallnerweiß.de
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: hamburg@wallnerweiß.de
Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: hamburg@wallnerweiß.de
DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: deutschelichtmiete@willmerkoester.de
Wie und bis wann muss ich den Verwertungsauftrag unterschrieben zurücksenden?
Um den Investorenprozess schnellstmöglich und rechtssicher durchführen zu können, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um zügige Rücksendung des unterschriebenen Verwertungsauftrages, idealerweise bis zum 29. April 2022. Bei einer späteren Rücksendung muss im Einzelnen geprüft werden, ob der Verwertungsauftrag noch angenommen werden kann.
Dazu unterschreiben Sie den Verwertungsauftrag an der vorgesehenen Stelle und senden diesen ausreichend frankiert an die im Verwertungsauftrag angegebene Adresse. Nicht ausreichend frankierte Sendungen können nicht angenommen werden.
Bitte legen Sie, wenn vorhanden, eine Kopie des Eigentumszertifikates anbei. Die Beilegung dieser Kopie ist jedoch keine Bedingung für den Abschluss des Verwertungsauftrages, beschleunigt aber die Eigentumsprüfung.
Kann ich den Text des Verwertungsauftrages ändern?
Der Verwertungsauftrag ist für alle Anleger gleich gestaltet. Sinn und Zweck des Verwertungsauftrages ist es, eine einheitliche Regelung mit allen betroffenen Anlegern zu finden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Investorenprozess rechtssicher durchgeführt wird.
Streichungen, Anmerkungen, Ergänzungen oder andere Änderungen sind deshalb nicht möglich. Wenn Sie solche Änderungen an dem Vertragstext vornehmen, kann der Verwertungsauftrag vom Insolvenzverwalter nicht angenommen werden.
Ist der Verwertungsauftrag mit Unterzeichnung durch mich als Anleger und Übersendung an den Insolvenzverwalter bereits abgeschlossen?
Der vom Anleger unterschriebene Verwertungsauftrag stellt zunächst ein Angebot des Anlegers dar, welches vom Insolvenzverwalter noch angenommen werden muss.
Derzeit befinden sich einige der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe noch im sogenannten vorläufigen Insolvenzverfahren und die Insolvenzverwalter wurden zunächst nur zu vorläufigen Insolvenzverwaltern ernannt. Erst mit der Eröffnung des (finalen) Insolvenzverfahrens werden die Insolvenzverwalter (final) ernannt. Aus rechtlichen Gründen können die Insolvenzverwalter deshalb erst nach Eröffnung des (finalen) Insolvenzverfahrens die Angebote annehmen. Erwartungsgemäß wird dies Anfang Mai 2022 geschehen. Nach Annahme des Angebotes werden die Insolvenzverwalter die Anleger hierüber informieren. Zu diesem Zeitpunkt ist der Verwertungsauftrag dann wirksam abgeschlossen.
Auszahlung der Erlösanteile
Wann wird mein Erlösanteil an mich ausgezahlt?
Wenn Sie den Verwertungsauftrag erteilen, erhalten Sie bis spätestens zum 30. Oktober 2022 eine Mitteilung mit dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung, ob Sie Eigentum an LED Produkten erworben haben. Sollten Sie Eigentum an LED Produkten erworben haben, wird Ihnen mit der Mitteilung auch Ihr Erlösanteil mitgeteilt. Sofern Sie gegen die Höhe des Erlöses oder aus anderen Gründen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung keine Klage einlegen, erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Ablauf der 3-Monatsfrist Ihren Erlösanteil auf Ihr Konto ausgezahlt. Erwartungsgemäß sollte dies ca. Mitte/Ende Februar 2023 geschehen.
Was passiert, wenn die rechtliche Prüfung ergibt, dass ich nicht Eigentümer von LED Produkten bin? Verliere ich durch den Verwertungsauftrag Rechte?
Wenn Sie den Verwertungsauftrag erteilen, die rechtliche Prüfung aber zu dem Ergebnis gelangt, dass Sie kein Eigentum an LED Produkten erworben haben, erhalten Sie bei Abschluss des Verwertungsauftrages keinen Erlösanteil ausgezahlt. Sie können dann jedoch mittels einer individuellen Klage gegen das Ergebnis der rechtlichen Prüfung vorgehen. Durch den Abschluss des Verwertungsauftrages geben Sie dieses Recht nicht auf.
Disclaimer
Mit den hier aufgeführten Informationen sollen die häufig vorkommenden Fragen von betroffenen Anlegern beantwortet werden. Dieser Service erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklungen in den Insolvenzverfahren und möglichen, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Folgen ohne jede Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Anleger, Gläubiger oder Dritte können aus diesen Angaben keine Rechte oder verbindliche Zusagen herleiten. Die vorstehenden Angaben stellen keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben vorbehalten.Stand 14. April 2022