Fragen und Antworten: Allgemein











Nachstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bzgl. der Insolvenzverfahren der Deutsche-Lichtmiete-Gruppe. Die Fragen und Antworten (kurz FAQ) werden fortlaufend ergänzt.

Weitere Fragen können Sie gerne an WallnerWeiß Hamburg, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, Tel: 040 300 94 115, E-Mail: hamburg@wallnerweiss.de richten.




Für welche Gesellschaften wurden Insolvenzanträge gestellt?

Die Deutsche-Lichtmiete-Gruppe setzt sich aus mehreren Gesellschaften zusammen. Für die nachstehenden Gesellschaften wurden Insolvenzanträge beim Amtsgericht Oldenburg, mit den angegebenen Aktenzeichen, gestellt:

Deutsche Lichtmiete AG: 69 IN 7/22

Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH: 16 IN 14/22

Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH: 33 IN 15/22

Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH: 63 IN 7/22

Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH: 33 IN 17/22

Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH: 65 IN 5/22

Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 63 IN 6/22

Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 60 IN 7/22

Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 65 IN 11/22

DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH: 33 IN 31/22

DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 16 IN 18/22

DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 69 IN 11/22

DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 65 IN 12/22

DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 60 IN 8/22

DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 33 IN 18/22

DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 16 IN 17/22

DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 69 IN 10/22

DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 33 IN 16/22

DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: 16 IN 16/22

Welche Gesellschaften der Lichtmiete-Gruppe sind insolvent und welcher Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg bestellt?

Deutsche Lichtmiete AG:

Aktenzeichen: 69 IN 7/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 16 IN 14/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 33 IN 15/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 63 IN 7/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 63 IN 6/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 60 IN 7/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 65 IN 11/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 33 IN 17/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Weiß


DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH :

Aktenzeichen: 16 IN 18/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 69 IN 11/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 65 IN 12/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 60 IN 8/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 33 IN 18/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 16 IN 17/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 69 IN 10/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 33 IN 16/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster


DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH:

Aktenzeichen: 16 IN 16/22 Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Köster

Gibt es mehrere Insolvenzverfahren für ein- und dieselbe Gesellschaft?

Nein. Die (damaligen) Geschäftsführungen der unter 1. genannten Gesellschaften stellten Ende des Jahres 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 Insolvenzanträge. Vor der Eröffnung der Insolvenzverfahren nahm die damalige Geschäftsführung, die meisten dieser Insolvenzanträge zurück.

Einige Wochen nach der mehrheitlichen Rücknahme der Insolvenzanträge, ordnete das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg aufgrund erneut gestellter Insolvenzanträge jeweils die vorläufige Insolvenz an. Maßgeblich für die nunmehrigen Insolvenzverfahren sind die unter 1. genannten gerichtlichen Aktenzeichen.

Wie lange werden die Insolvenzverfahren dauern?

Im Rahmen der eröffneten Verfahren werden zahlreiche Forderungen und Ansprüche der betroffenen Gesellschaften geprüft und ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden müssen. Die Dauer und damit auch das Ende der Insolvenzverfahren kann daher derzeit nicht zuverlässig bestimmt werden.

Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter?

Der (vorläufige) Insolvenzverwalter wird vom zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg eingesetzt, um das Vermögen im Interesse aller Gläubiger der Gesellschaft zu sichern und zu verwalten.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Eine Beauftragung des Insolvenzverwalters durch einzelne Gläubiger ist daher nicht möglich.

Aktuelle Entwicklungen können der Homepage https://dlm.insolvenz-solution.de/ entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auch auf der vorgenannten Homepage veröffentlicht.

Wo erhalte ich Informationen über das Insolvenzverfahren?

Aktuelle Entwicklungen können der Homepage https://dlm.insolvenz-solution.de/ entnommen werden. Sämtliche Beschlüsse des Insolvenzgerichts werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auch auf der vorgenannten Homepage veröffentlicht.

Wer ist Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses?

Das Insolvenzgericht hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenz bei einzelnen Insolvenzschuldnerinnen einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Die Gläubigerausschüsse sowie deren Mitglieder können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:


Deutsche Lichtmiete AG:

Herr Martin Steinke, Bundesagentur für Arbeit; Rechtsanwalt Alexander Ballmann, Ashurst; Rechtsanwalt Dr. Wolfram Prusko, c/o Willkie, Farr & Gallangher LLP; Herr Lars Clasen, c/o THD Treuhanddepot GmbH; Herr Frank Günther, One Square Advisors GmbH


Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH:

Herr Martin Steinke, Bundesagentur für Arbeit; Rechtsanwalt Alexander Ballmann, Ashurst; Rechtsanwalt Dr. Wolfram Prusko, c/o Willkie, Farr & Gallangher LLP; Herr Lars Clasen, c/o THD Treuhanddepot GmbH; Herr Frank Günther, One Square Advisors GmbH


Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH:

Herr Martin Steinke, Bundesagentur für Arbeit; Rechtsanwalt Alexander Ballmann, Ashurst; Rechtsanwalt Dr. Wolfram Prusko, c/o Willkie, Farr & Gallangher LLP; Herr Lars Clasen, c/o THD Treuhanddepot GmbH; Herr Frank Günther, One Square Advisors GmbH


Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH:

Herr Martin Steinke, Bundesagentur für Arbeit; Rechtsanwalt Alexander Ballmann, Ashurst; Rechtsanwalt Dr. Wolfram Prusko, c/o Willkie, Farr & Gallangher LLP; Herr Lars Clasen, c/o THD Treuhanddepot GmbH; Herr Frank Günther, One Square Advisors GmbH

Welche Aufgaben übernimmt der (vorläufige) Gläubigerausschuss?

Der (vorläufige) Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht den (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

Er setzt sich regelmäßig aus Gläubigern der Gesellschaft zusammen und nimmt neben dem Insolvenzgericht selbst eine Kontrollfunktion wahr. Jedes Ausschussmitglied hat im Rahmen seiner Tätigkeit innerhalb des Kontrollgremiums immer das Gesamtinteresse aller Gläubiger zu berücksichtigen. Eigene Interessen der Mitglieder sind im Rahmen der Entscheidungsfindung zurückzustellen.

Was ist das Ziel des Insolvenzverfahrens?

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren. Verfahrensziel ist die gleichmäßige und bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

Wie hoch wird die Insolvenzquote sein?

Die Höhe der Quote hängt von mehreren Faktoren ab. Der Insolvenzverwalter wird in seinen fortlaufend zu erstellenden Berichten über den Verfahrensstand und ggf. auch die Quotenerwartung berichten. Derzeit können keine Angaben zur Insolvenzquote gemacht werden.

Wann und von wem erhalte ich die Quotenzahlung?

Im Rahmen der Schlussverteilung wird die Insolvenzquote gezahlt, welche am Ende des Verfahrens erfolgt. Grundsätzlich bleibt es dem Insolvenzverwalter unbenommen, sogenannte Abschlagszahlungen vorzunehmen; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Derzeit können weder verlässliche Angaben zu der Verfahrensdauer noch der voraussichtlichen Höhe der Insolvenzquote gemacht werden.

Die Ausschüttung der Quotenzahlung erfolgt über die sogenannte Zahlstelle. Die an die Anleger zu zahlende Insolvenzquote wird auf das vom (Teil-)Schuldverschreibungsgläubiger bei seiner Depotbank angegebene Referenzkoto angewiesen. Voraussetzung ist die Inhaberschaft der (Teil-)Schuldverschreibung.




Disclaimer

Die Zusammenstellung der FAQ’s stellt einen kostenfreien Service dar. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Insolvenzverfahren erfolgt dieser freiwillige Service ohne jede Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Sowohl Gläubiger als auch Dritte werden darauf hingewiesen, dass aus diesen Angaben weder Rechte noch verbindliche Zusagen hergeleitet werden können. Die Angaben stellen zudem keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Stand 11. Mai 2022